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Private Software

Schädlich für die Annahme einer ausschließlichen steuerrelevanten Nutzung ist das Vorhandensein von Spielprogrammen (z. B. auf CD-ROM) sowie von Programmen, deren Bezug zur beruflichen Tätigkeit nicht offensichtlich ist oder nicht nachgewiesen werden kann. Gleichfalls ist von Bedeutung, ob die verwendete Software mit der vom Arbeitgeber eingesetzten Software kompatibel ist und die Arbeitsergebnisse im PC-Netz des Arbeitgebers genutzt werden können.

Allerdings kann aus der möglichen Existenz eines nicht berufsbezogenen Programms auf der Festplatte nicht gefolgert werden, der PC werde in nicht unerheblichem Umfange zu privaten Zwecken genutzt. Zwar können Programme, wie etwa Spiele, grundsätzlich nur privat und Textverarbeitungs-, Kalkulations- oder Zeichenprogramme nur von solchen Gruppen beruflich genutzt werden, deren Berufsbild einen Bezug zu den entsprechenden Programmen aufweist, jedoch werden PCs in der Regel gemeinsam mit Softwarepaketen (z. B. Internetzugangssoftware wie Browser-, E-Mail- und Fax-Programme, Routenplaner) geliefert, die eine Bandbreite der Computernutzung abdecken, die der jeweilige Erwerber des PC nicht für den beruflichen Einsatz benötigt.

Inhaltsverzeichnis

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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