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Checkliste zur beruflichen Computernutzung

Die Möglichkeiten, den PC inklusive Zubehör abzusetzen, haben sich deutlich verbessert. Früher galt das Alles-oder-nichts-Prinzip: Der Computer war nur dann ein Arbeitsmittel, wenn er zu mindestens 90 Prozent beruflich verwendet wurde. Jetzt dürfen die Kosten im Umfang der Nutzung geltend gemacht werden, also auch 20 oder 30 Prozent. Ohne konkreten Nachweis akzeptiert das Finanzamt 50 Prozent, sofern ein PC überhaupt für den Job erforderlich ist. Nutzungsanteile von unter 90 Prozent bedingen, dass Ausgaben stets in zwei Kategorien aufgeteilt werden müssen.Dabei können folgende typische Sachverhalte für Ihre Argumentation hilfreich sein.

Diese typischen Sachverhalte erkennt das Finanzamt bei Ihnen als Arbeitnehmer an:


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