Viele Arbeitnehmer verwenden Software, die sowohl beruflich wie privat genutzt werden kann. Hierzu gehören die gängigen Textverarbeitungs- und Tabellenprogramme, wie Winword und Excel. Für eine berufliche Verwendung spricht, wenn die Software teuer gewesen ist und wenn die Nutzungsmöglichkeiten sehr umfangreich sind. Sollte die Software zu einem normalen Preis erworben und die Nutzungsmöglichkeiten normal sein, darf allein deswegen nicht auf eine private Nutzung geschlossen werden.