Die Hardware ist mit den Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten zu aktivieren. Hierzu zählen etwa Verpackung, Versand, Installations- und Vernetzungskosten. Nicht zu den Anschaffungsnebenkosten gehören Aufwendungen für die Einweisung des Personals in die Bedienung; hier liegen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
Sämtliche mit der Anschaffung eines Computers einhergehenden Kosten, etwa die Kosten für den Anschluss, können nicht gleich im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden, sondern werden mit dem Computer zusammen über seine Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.