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Computer im Betriebsvermögen

Einleitung

Der Einsatz von Computern ist in Büros, Praxis, Kanzlei oder Arbeitszimmer nicht mehr wegzudenken, viele berufliche Tätigkeiten sind ohne PC oder Mac, Internet und E-Mail nahezu unmöglich geworden. Während Privatpersonen die Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers als Arbeitnehmer, Vermieter oder vor 2009 als Anleger vielfach als Werbungskosten absetzen können, können Unternehmer und Freiberufler derartige Kosten als gewinnmindernde Betriebsausgaben geltend machen und damit ihren steuerpflichtigen Gewinn senken.

Der folgende Ratgeber beschäftigt sich nun mit der Frage, welche Aufwendungen Selbstständige im Rahmen ihrer Buchführung tatsächlich steuerlich geltend machen können und in welcher Höhe Betreibsausgaben vorliegen.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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