Computer im Betriebsvermögen
Einleitung
Der Einsatz von Computern ist in Büros, Praxis, Kanzlei oder Arbeitszimmer
nicht mehr wegzudenken, viele berufliche Tätigkeiten sind ohne PC oder
Mac, Internet und E-Mail nahezu unmöglich geworden. Während Privatpersonen
die Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers als Arbeitnehmer,
Vermieter oder vor 2009 als Anleger vielfach als Werbungskosten absetzen
können, können Unternehmer und Freiberufler derartige Kosten als
gewinnmindernde Betriebsausgaben geltend machen und damit ihren steuerpflichtigen
Gewinn senken.
Der folgende Ratgeber beschäftigt sich nun mit der Frage, welche Aufwendungen
Selbstständige im Rahmen ihrer Buchführung tatsächlich steuerlich
geltend machen können und in welcher Höhe Betreibsausgaben vorliegen.
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