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Besteuerung des gemeinnützigen Vereins

Einleitung

Gutes tun und damit gleichzeitig Steuern sparen: Unter diesem Motto fördert der Staat das Gemeinwohl. Spender und Stifter können ihre Zuwendungen in gewissen Größenordnungen von der Steuer als Sonderausgaben absetzen und die begünstigten Einrichtungen sind im Rahmen ihrer gemeinnützigen Tätigkeit von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Um diese Privilegien zu erhalten, müssen Förderer und Institutionen eine Reihe von Formvorschriften einhalten. Das beginnt mit der ordnungsgemäßen Spendenbescheinigung und endet mit der strickten Mittelverwendung der Körperschaft für förderungswürdige Zwecke.

Vereine können vielfältige Ziele verfolgen. So werden sie zum Beispiel ins Leben gerufen, um das Wohlfahrtswesen zu fördern, wissenschaftlichen, kulturellen oder religiösen Zwecken zu dienen oder um Freizeitaktivitäten in einer größeren Gemeinschaft zu verfolgen.

Die steuerliche Behandlung des Vereins stellt eine komplexe Rechtsmaterie dar, die dem Laien nicht unbedingt geläufig ist.
Dieser Ratgeber gibt daher einen ersten Einblick in die steuerliche Behandlung eines Vereins. Berücksichtigt wird dabei das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements,das unter dem Motto „Hilfe für Helfer“ rückwirkend ab dem 1.1.2007 großzügigere Regelungen beim Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht brachte. Hierbei wurden das Spendenrecht einfacher, übersichtlicher und praktikabler gestaltet und neue Anreize geschaffen, sich durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu beteiligen. Mehr Übersichtlichkeit im Spendenrecht wird insbesondere durch die beiden Maßnahmen erreicht, dass es zu einer einheitlichen Definition von spendenbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken kommt und es keine unterschiedlichen Sätze bei den unterschiedlichen förderungswürdigen Zwecken mehr gibt.

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