Besteuerung des gemeinnützigen Vereins
Einleitung
Gutes tun und damit gleichzeitig Steuern sparen: Unter diesem Motto fördert
der Staat das Gemeinwohl. Spender und Stifter können ihre Zuwendungen
in gewissen Größenordnungen von der Steuer als Sonderausgaben absetzen
und die begünstigten Einrichtungen sind im Rahmen ihrer gemeinnützigen
Tätigkeit von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Um diese
Privilegien zu erhalten, müssen Förderer und Institutionen eine Reihe
von Formvorschriften einhalten. Das beginnt mit der ordnungsgemäßen Spendenbescheinigung
und endet mit der strickten Mittelverwendung der Körperschaft für förderungswürdige
Zwecke.
Vereine können vielfältige Ziele verfolgen. So werden sie zum Beispiel
ins Leben gerufen, um das Wohlfahrtswesen zu fördern, wissenschaftlichen,
kulturellen oder religiösen Zwecken zu dienen oder um Freizeitaktivitäten
in einer größeren Gemeinschaft zu verfolgen.
Die steuerliche Behandlung des Vereins stellt eine komplexe Rechtsmaterie
dar, die dem Laien nicht unbedingt geläufig ist.
Dieser Ratgeber gibt daher einen ersten Einblick in die steuerliche Behandlung
eines Vereins. Berücksichtigt wird dabei das Gesetz zur weiteren Stärkung
des bürgerlichen Engagements,das unter dem Motto „Hilfe für
Helfer“ rückwirkend ab dem 1.1.2007 großzügigere
Regelungen beim Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht brachte. Hierbei
wurden das Spendenrecht einfacher, übersichtlicher und praktikabler
gestaltet und neue Anreize geschaffen, sich durch Stiftungen an der Förderung
des Gemeinwohls zu beteiligen. Mehr Übersichtlichkeit im Spendenrecht
wird insbesondere durch die beiden Maßnahmen erreicht, dass es zu
einer einheitlichen Definition von spendenbegünstigten und gemeinnützigen
Zwecken kommt und es keine unterschiedlichen Sätze bei den unterschiedlichen
förderungswürdigen Zwecken mehr gibt.
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