Besteuerung der GmbH
Einleitung
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die neue Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft
haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung
auf das Gesellschaftsvermögen. Neben der Haftungsbeschränkung ergeben
sich bei der GmbH auch verschiedene steuerliche Vorteile, die - im Gegensatz
zur Personengesellschaft - insbesondere in der Anerkennung schuldrechtlicher
Verträge mit den Gesellschaftern liegen. Da Gewinne von Kapitalgesellschaften
generell nur noch mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent besteuert
werden und die Gründung schon mit einem Euro Startkapital möglich
ist, gewinnt die Rechtsform der GmbH an Attraktivität. Allerdings
gibt es ab 2009 auch Verschlechterungen auf Seiten des privaten GmbH-Gesellschafters
durch die Einführung der Abgeltungsteuer.
Vorliegender Ratgeber geht auf wesentliche steuerliche Eckpunkte ein und behandelt
dabei insbesondere die drei Unternehmensphasen: Gründung, laufende Geschäftstätigkeit und
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
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