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Besteuerung der GmbH

Einleitung

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die neue Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Neben der Haftungsbeschränkung ergeben sich bei der GmbH auch verschiedene steuerliche Vorteile, die - im Gegensatz zur Personengesellschaft - insbesondere in der Anerkennung schuldrechtlicher Verträge mit den Gesellschaftern liegen. Da Gewinne von Kapitalgesellschaften generell nur noch mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent besteuert werden und die Gründung schon mit einem Euro Startkapital möglich ist, gewinnt die Rechtsform der GmbH an Attraktivität. Allerdings gibt es ab 2009 auch Verschlechterungen auf Seiten des privaten GmbH-Gesellschafters durch die Einführung der Abgeltungsteuer.

Vorliegender Ratgeber geht auf wesentliche steuerliche Eckpunkte ein und behandelt dabei insbesondere die drei Unternehmensphasen: Gründung, laufende Geschäftstätigkeit und Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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