Besteuerung der Aktiengesellschaft
Einleitung
Unternehmensgründer stehen oft vor der Frage, welche Rechtsform sie für
ihr Unternehmen wählen sollen. Es kommen dabei mehrere Angebote in Betracht,
die rechtlich und steuerlich in vielfältiger Weise unterschiedlich behandelt
werden. Gerade die steuerliche Betrachtungsweise unter Berücksichtigung
der zahlreichen Reformen ist für Unternehmensgründer sehr wichtig. Auch für bereits
existierende Unternehmen kann es von Interesse sein, die Rechtsform in
eine Aktiengesellschaft (AG) umzuwandeln, die entgegen weitläufiger Auffassung
überhaupt nicht an der Börse notiert sein muss.
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
Neben der Haftungsbeschränkung ergeben sich bei der AG auch verschiedene
steuerliche Vorteile, die - im Gegensatz zur Personengesellschaft - insbesondere
in der Anerkennung schuldrechtlicher Verträge mit den Gesellschaftern
(Aktionären) liegen. Da Gewinne von Kapitalgesellschaften generell nur
noch mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent besteuert werden,
gewinnt die Rechtsform der AG an Attraktivität. Allerdings gibt es ab
2009 auch Verschlechterungen auf Seiten des privaten GmbH-Gesellschafters
durch die Einführung der Abgeltungsteuer
Der nachfolgende Ratgeber gibt einen Überblick über die Besteuerung der Aktiengesellschaft.
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