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Besteuerung der Aktiengesellschaft

Einleitung

Unternehmensgründer stehen oft vor der Frage, welche Rechtsform sie für ihr Unternehmen wählen sollen. Es kommen dabei mehrere Angebote in Betracht, die rechtlich und steuerlich in vielfältiger Weise unterschiedlich behandelt werden. Gerade die steuerliche Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der zahlreichen Reformen ist für Unternehmensgründer sehr wichtig. Auch für bereits existierende Unternehmen kann es von Interesse sein, die Rechtsform in eine Aktiengesellschaft (AG) umzuwandeln, die entgegen weitläufiger Auffassung überhaupt nicht an der Börse notiert sein muss.

Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Neben der Haftungsbeschränkung ergeben sich bei der AG auch verschiedene steuerliche Vorteile, die - im Gegensatz zur Personengesellschaft - insbesondere in der Anerkennung schuldrechtlicher Verträge mit den Gesellschaftern (Aktionären) liegen. Da Gewinne von Kapitalgesellschaften generell nur noch mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent besteuert werden, gewinnt die Rechtsform der AG an Attraktivität. Allerdings gibt es ab 2009 auch Verschlechterungen auf Seiten des privaten GmbH-Gesellschafters durch die Einführung der Abgeltungsteuer

Der nachfolgende Ratgeber gibt einen Überblick über die Besteuerung der Aktiengesellschaft.

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