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Vorzug freiwilliger Rentenbeiträge

Minijobber haben trotz genereller Abgabenfreiheit die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken. Das lohnt sich, denn über diesen Weg können sich Studierende bereits Zeiten für die spätere Rente ansammeln und zusätzlich auch die lukrative Riester-Förderung auf minimale Sparleistungen oder für eine geplante Finanzierung des künftigen Eigenheims beanspruchen.

Das lohnt sich, denn die Eigenleistung ist nicht teuer und sogar durch die höheren Arbeitgeberbeiträge noch günstiger geworden. Von den Pauschalabgaben des Arbeitgebers entfallen 15 Prozent auf die Rentenversicherung. Diesen Anteil kann der Minijobber auf den vollen Rentenbeitrag von 19,9 Prozent aufstocken, um damit seine Ansprüche auf Alters- und Erwerbsminderungsrente zu erhöhen. Der Eigenanteil beträgt damit nur 4,9 Prozent des Monatslohns. Das bringt für Berufsstarter unter 25 Jahren seit 2008 neben der normalen Riester-Zulage noch einen einmaligen Starter-Bonus von 200 Euro.

Hinweis:
Der Verzicht kann nur für die Zukunft deklariert werden. Die Rentenversicherungspflicht beginnt erst mit dem Tag, an dem der schriftliche Antrag beim Arbeitgeber eingeht. Lediglich in den ersten zwei Wochen nach Beschäftigungsaufnahme darf der Antrag ab Beginn wirken. Hier sollten die Ferienjobber also nicht bummeln, um keine Chancen fürs Alter zu verpassen.


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