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Änderungen durch die Abgeltungsteuer

Die bereits im August 2007 in Kraft getretene Unternehmensteuerreform enthält für Aktionäre eine Reihe von negativen Änderungen ab 2009 im Rahmen der Systemumstellung auf die Abgeltungsteuer. Dividenden und Kursgewinne werden höher besteuert und Verluste lassen sich nicht effektiv verwerten. Das bedeutet ein Umdenken, denn zuvor konnten Aktienanleger noch sehr gut mit dem Finanzamt umgehen. Die Neuregelungen führen im Endeffekt zu dem Ergebnis, dass die Investition in Unternehmensbeteiligungen unter der neuen Abgeltungsteuer völlig unattraktiv wird, da das eingegangene Risiko vom Finanzamt nicht mehr belohnt wird. Da kann es sogar ratsam sein, sich nach anderen Anlageformen umzusehen. Im Einzelnen:

Damit zahlen Aktionäre auf ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit anderen Wertpapieren 25 Prozent Abgeltungsteuer, selbst wenn sie über das Aktienminus wirtschaftlich per Saldo einen Jahresverlust verbuchen. Das passiert bei Aktienfonds oder Zertifikaten etwa auf einen Börsenindex nicht. Bei allen Papiere, die unter den steuerlichen Systemumbruch ab Neujahr 2009 fallen, sind realisierte rote Zahlen sofort mit den übrigen Kapitaleinnahmen verrechenbar, nur Aktienbesitzer zahlen die neue Pauschalsteuer nicht effektiv nur auf das Jahresendergebnis.

Fazit: Aktien im Privatdepot werden wohl aus Steuersicht zum Auslaufmodell.

Beispiel: Ein lediger Anleger erzielt jährlich Dividenden von 4.000 Euro und Spekulationsgewinne aus Aktien mit 2.000 Euro.

Steuerjahr bis2008 ab 2009
Dividenden 4.000 4.000
Aktiengewinne 2.000 2.000
Davon steuerpflichtig 50 / 100 % 3.000 6.000
abz. Freibeträge – 801 – 801
verbleibt 2.199 5.199
x Progression / Abgeltungssatz 35 25
Steuerbetrag 770 1.300

Der Aktionär zahlt ab 2009 immerhin 530 Euro und damit 68,8 Prozent mehr Abgaben als noch 2008.


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