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Zahlungspflichtige

Die Kapitalertragsteuer wird einbehalten vom Schuldner der Kapitalerträge, also vom Unternehmen oder der Bank, die Dividenden und Gewinnanteile ausschütten. Die Zinsabschlagsteuer hingegen wurde bis 2008 einbehalten von der auszahlenden Stelle, sofern diese ihren Sitz in Deutschland hat. Das sind Banken und Sparkassen, Bausparkassen, Bundes- und Landesschuldenverwaltung, Investmentgesellschaften.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, wer die Kapitaleinkünfte letztlich zu versteuern hat.
Folgende Fälle sollen hier betrachtet werden:


Inhaltsverzeichnis

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