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Neuregelung beim Steuerabzug

Das Verfahren mit Zinsabschlag und Kapitalertragsteuer wurde Anfang 2009 durch eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent ersetzt. Im gleichen Zug kommt es auch zu einem Wegfall der Spekulationsfrist, sodass Verkaufsgewinne generell steuerpflichtig werden. Im Rahmen der Abgeltung wird die Steuer auf Zinsen und Dividenden pauschal mit einem festen Satz von 25 Prozent erhoben. Das bedeutet für Anleger mit hohem Einkommen eine deutliche Verbesserung. Der Steuerabzug wird direkt von der Bank vorgenommen und ans Finanzamt abgeführt.

In der Steuererklärung tauchen diese Kapitalerträge dann nicht mehr auf. Gleiches gilt für Spekulationsgewinne, unabhängig von Haltefristen. Liegen Sparer mit ihrer individuellen Progression unter den Pauschalsätzen, können sie die Einnahmen wie bisher auf Antrag in der Steuererklärung angeben. Dann wird die Abgeltungsteuer wie früher der Zinsabschlag angerechnet. Das Verfahren bringt Anlegern mit mittlerem Einkommen eine deutliche Erleichterung, sie müssen ihre Kapitaleinnahmen nicht mehr mühsam für die Steuererklärung aufbereiten.

Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag bleiben und werden zum neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person zusammen gefasst. Bis zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Da Kapitaleinnahmen und Börsengewinne nur noch der separaten Abgeltungsteuer unterliegen, fehlen sie künftig im Steuerbescheid, sofern Anleger keinen Ansatz wünschen.

An Neujahr 2009 steht Anlegern der größte steuerliche Systemwechsel der Nachkriegsgeschichte ins Haus. Verglichen hiermit waren vorherige Änderungen wie der 1993 eingeführte Zinsabschlag, die 1999 verlängerte Spekulationsfrist, die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren für Aktien 2001, die Steuerpflicht für Lebensversicherungen und die gestrichene Verlustzuweisung für Steuerstundungsmodelle 2005 nur Lappalien. Denn diese Reformen betrafen lediglich bestimmte Anlageprodukte. Die Abgeltungsteuer hingegen berührt den gesamten Depotbestand im In- und Ausland sowie Policen, Terminmarktgeschäfte und den Werbungskostenabzug. Verschont wird fast nichts.

Die neue Pauschalsteuer von 25 Prozent koppelt erstmals eine ganze Einkunftsart vom seit Jahrzehnten bekannten Steuersystem ab. Alle Erträge wandern in einen Topf. Der wird sehr umfangreich sein, dafür sorgen viele weitere durchschlagende Änderungen wie etwa die Streichung von Spekulationsfrist, Werbungskosten und Halbeinkünfteverfahren. Konsequenz: Die Kalkulation für die Kurz- und Langfristanlage sowie Altersvorsorge muss noch einmal völlig neu aufstellt werden muss.

Dabei lassen sich vier Hauptkriterien ausmachen:

Das tangiert kurz- und langfristige Sparer, Versicherte, Berufstätige und Ruheständler gleichermaßen. Bei jeder Wertpapierorder, Depotumstellung oder Eröffnung eines Sparvertrags muss die Nettorendite anders als nach den bisherigen Gewohnheiten kalkuliert werden. Plötzlich stehen Bundesanleihen steuerlich gesehen besser da als Aktien und der bislang bekannte Umgang mit dem Finanzamt wird auch neu geregelt. Grundsätzlich bringt der Systemwechsel dabei Vereinfachungen, weniger Steuerformulare und einen abgesenkten Tarif.

Statt dem Anleger kümmert sich die Bank als kostenlose Serviceleistung um die fiskalischen Angelegenheiten, nimmt den Steuerabzug direkt vor und führt die Gelder automatisch ab. Durch den fixen Satz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und bei Konfession Kirchensteuer kommt es bei Anlegern mit hoher Progression per Saldo zu einer deutlichen Entlastung. Statt derzeit bis zu 51,5 Prozent mindern ab 2009 maximal 28 Prozent die Rendite der Geldanlage.

Teurer wird es 2009 auch nicht. Liegt der Sparer mit seinem individuellen Steuer- unter dem Abgeltungssatz, kann er seine Erträge weiterhin dem Finanzamt melden und bekommt die Differenz zu den einbehaltenen 25 Prozent wie heute bereits beim Zinsabschlag zurück.

Durch die Abgeltungsteuer wird es künftig für Anleihen attraktiver, bei Aktien deutlich ungünstiger und Zertifikate bleiben erstmalig nicht steuerfrei.

Ändern wird sich hingegen der Umgang mit Börsenverlusten, sie mindern künftig sogar Zinseinnahmen. Da auch noch die Spekulationsfrist entfällt, zählen rote Zahlen unabhängig von der Haltefrist. Insoweit fallen dann keine Abgaben an. Vor Einführung der Abgeltungsteuer aufgelaufenen Altverluste gehen auch nicht verloren, sie dürfen noch bis 2013 mindernd berücksichtigt werden.

Da Kapitaleinnahmen und Börsengewinne nur noch der separaten Abgeltungsteuer unterliegen, fehlen sie künftig im Steuerbescheid, sofern Anleger keinen Ansatz wünschen. Das ergibt insgesamt geringere Gesamteinkünfte, was zu einer Minderung der Progression für Löhne, Mieten oder Gewinne führt. Steuerzahler werden also beim Finanzamt ab Neujahr 2009 über Nacht ärmer.

Für Erträge aus Anleihen und Rentenfonds müssen Anleger mit hoher Progression über die Abgeltungsteuer weniger zahlen, dafür erhöhen sich die Abgaben bei Aktien und Zertifikaten. Das liegt vor allem am Wegfall der Spekulationsfrist und dem gestrichenen Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktienverkäufen.

In schlechten Börsenzeiten profitieren Sparer allerdings über die bessere Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten. Die können dann nicht nur entsprechende Gewinne binnen Jahresfrist, sondern unabhängig von der Haltedauer auch Zinserträge mindern. Das gilt dann auch für einen Währungsverlust.


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