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Kapitalzufluss planen

Viele Kapitalanlageformen bieten die Möglichkeit, den jährlichen Kapitalertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zu vereinnahmen. So wird beispielsweise bei Zerobonds oder beim Bundesschatzbrief Typ B der Zins erst am Ende der Laufzeit fällig. Ähnlich sieht es bei Kapitallebensversicherungen aus. Da Kapitalerträge erst beim Zufluss steuerlich erfasst werden, sollte man vorab planen, in welchem Jahr ein Zufluss der Zinsen günstig ist. Steht in diesem Jahr nur ein geringes Einkommen zur Verfügung oder gar ein Verlust ins Haus, führt dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung.

Eine Verlagerung von Zinseinkünften kann sich mit Blick auf die Günstiger-Prüfung  lohnen (siehe nachfolgendes Kapitel). Besonders bei Bürgern mit geringer Progression führt die Systemumstellung 2009 auf Antrag zu einer Steuererstattung, Anleger mit ihrem individuellen Steuersatz bei einem Jahreseinkommen unter 15.800 Euro (Ehegatten das Doppelt) bleiben.

Generell günstig ist der neue Abgeltungstarif für gut verdienende Sparer, hier kommt es ab 2009 zu deutlichen Entlastungen. Als weiterer positiver Aspekt kommt hinzu, dass die Zinseinkünfte nicht mehr das übrige Einkommen belasten, für Mieten oder Lohn also ebenfalls eine geringere Progression möglich ist.

Beispiel:
Ein verheirateter Sparer mit einem sonstigen Einkommen von 75.000 Euro hat jährliche Kapitaleinkünfte von 17.000 Euro.

Steuerrechnung für

2008

2009

Sonstiges Einkommen

75.000

75.000

Kapitaleinkünfte

17.000

0

zu versteuerndes Einkommen

92.000

75.000

fällige Steuer + Soli +Kist

26.317

18.784

Abgeltungsteuer auf 17.000

 

4.862

Steuer insgesamt

26.317

23.646

Entlastung 2009

 

2.671

Ergebnis:
Der Anleger zahlt dank der Abgeltungsteuer rund 10 Prozent weniger an den Fiskus.

Die größten Gewinner sind dabei abgezinste Papiere wie Bundesschatz- und Sparbriefe, Inflationsanleihen sowie Zerobonds. Hier kommt es durch die über Jahre aufgelaufenen Zinsen zu einem geballten Einnahmezufluss auf einen Termin, der ab 2009 nicht mehr zu einem Progressionssprung führt. Der zwischenzeitliche Zinseszinseffekt bleibt weiterhin unbelastet und führt im Ergebnis zu einer besseren Nettorendite.

Beispiel:
Beim ledigen Anleger mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro wird ein langlaufender Zerobond mit Einnahmen von 15.000 Euro fällig.

Fälligkeit

2008

2010

Sonstiges Einkommen

60.000

60.000

Kapitaleinkünfte

15.000

0

zu versteuerndes Einkommen

75.000

60.000

fällige Steuer + Soli +Kist

27.006

19.479

Abgeltungsteuer 15 % x 15.000

 

3.750

Steuer insgesamt

27.006

23.229

Entlastung 2010

 

3.777

Ergebnis:
Der Anleger zahlt dank der Abgeltungsteuer rund 14 Prozent weniger an den Fiskus.

Steuerlich attraktiv waren auch Festverzinsliche mit geringer Verzinsung, die unter dem Nennwert notieren. Der garantierte Kursgewinn bis zur Fälligkeit bleibt nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei, lediglich die Minizinsen erzeugen Abgaben, die dem Zinsabschlag und ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen. Damit liegt die Nachsteuerrendite besonders bei Spitzenverdienern deutlich über der von Bundesanleihen. Dieser Spareffekt gelingt aber weiterhin nur mit vor 2009 erworbenen Anleihen aufgrund des Bestandsschutzes.

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