Viele Kapitalanlageformen bieten die Möglichkeit, den jährlichen Kapitalertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zu vereinnahmen. So wird beispielsweise bei Zerobonds oder beim Bundesschatzbrief Typ B der Zins erst am Ende der Laufzeit fällig. Ähnlich sieht es bei Kapitallebensversicherungen aus. Da Kapitalerträge erst beim Zufluss steuerlich erfasst werden, sollte man vorab planen, in welchem Jahr ein Zufluss der Zinsen günstig ist. Steht in diesem Jahr nur ein geringes Einkommen zur Verfügung oder gar ein Verlust ins Haus, führt dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung.
Eine Verlagerung von Zinseinkünften kann sich mit Blick auf die Günstiger-Prüfung lohnen (siehe nachfolgendes Kapitel). Besonders bei Bürgern mit geringer Progression führt die Systemumstellung 2009 auf Antrag zu einer Steuererstattung, Anleger mit ihrem individuellen Steuersatz bei einem Jahreseinkommen unter 15.800 Euro (Ehegatten das Doppelt) bleiben.
Generell günstig ist der neue Abgeltungstarif für gut verdienende Sparer, hier kommt es ab 2009 zu deutlichen Entlastungen. Als weiterer positiver Aspekt kommt hinzu, dass die Zinseinkünfte nicht mehr das übrige Einkommen belasten, für Mieten oder Lohn also ebenfalls eine geringere Progression möglich ist.
Beispiel:
Ein verheirateter Sparer mit einem sonstigen Einkommen von 75.000 Euro hat jährliche Kapitaleinkünfte von 17.000 Euro.
Steuerrechnung für |
2008 |
2009 |
Sonstiges Einkommen |
75.000 |
75.000 |
Kapitaleinkünfte |
17.000 |
0 |
zu versteuerndes Einkommen |
92.000 |
75.000 |
fällige Steuer + Soli +Kist |
26.317 |
18.784 |
Abgeltungsteuer auf 17.000 |
|
4.862 |
Steuer insgesamt |
26.317 |
23.646 |
Entlastung 2009 |
|
2.671 |
Ergebnis:
Der Anleger zahlt dank der Abgeltungsteuer rund 10 Prozent weniger an den Fiskus.
Beispiel:
Beim ledigen Anleger mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro wird ein langlaufender Zerobond mit Einnahmen von 15.000 Euro fällig.
Fälligkeit |
2008 |
2010 |
Sonstiges Einkommen |
60.000 |
60.000 |
Kapitaleinkünfte |
15.000 |
0 |
zu versteuerndes Einkommen |
75.000 |
60.000 |
fällige Steuer + Soli +Kist |
27.006 |
19.479 |
Abgeltungsteuer 15 % x 15.000 |
|
3.750 |
Steuer insgesamt |
27.006 |
23.229 |
Entlastung 2010 |
|
3.777 |
Ergebnis:
Der Anleger zahlt dank der Abgeltungsteuer rund 14 Prozent weniger an den Fiskus.