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Einordnung der Abgeltungsteuer

An Neujahr 2009 stand Anlegern der größte steuerliche Systemwechsel der Nachkriegsgeschichte ins Haus. Verglichen hiermit waren vorherige Änderungen wie der 1993 eingeführte Zinsabschlag, die 1999 verlängerte Spekulationsfrist, die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren für Aktien 2001, die Steuerpflicht für Lebensversicherungen und die gestrichene Verlustzuweisung für Steuerstundungsmodelle 2005 nur Lappalien. Denn diese Reformen betrafen lediglich bestimmte Anlageprodukte. Die Abgeltungsteuer hingegen berührt den gesamten Depotbestand im In- und Ausland sowie Policen, Terminmarktgeschäfte und den Werbungskostenabzug. Verschont wird fast nichts.

Die neue Pauschalsteuer von 25 Prozent koppelt erstmals eine ganze Einkunftsart vom seit Jahrzehnten bekannten Steuersystem ab. Alle Erträge wandern in einen Topf. Der wird sehr umfangreich sein, dafür sorgen viele weitere durchschlagende Änderungen wie etwa die Streichung von Spekulationsfrist, Werbungskosten und Halbeinkünfteverfahren. Konsequenz: Die Kalkulation für die Kurz- und Langfristanlage sowie Altersvorsorge muss noch einmal völlig neu aufstellt werden muss.

Dabei lassen sich vier Hauptkriterien ausmachen:

Das tangiert kurz- und langfristige Sparer, Versicherte, Berufstätige und Ruheständler gleichermaßen. Bei jeder Wertpapierorder, Depotumstellung oder Eröffnung eines Sparvertrags muss die Nettorendite anders als nach den bisherigen Gewohnheiten kalkuliert werden. Plötzlich stehen Bundesanleihen steuerlich gesehen besser da als Aktien und der bislang bekannte Umgang mit dem Finanzamt wird auch neu geregelt. Grundsätzlich bringt der Systemwechsel dabei Vereinfachungen, weniger Steuerformulare und einen abgesenkten Tarif.

Statt dem Anleger kümmert sich die Bank als kostenlose Serviceleistung um die fiskalischen Angelegenheiten, nimmt den Steuerabzug direkt vor und führt die Gelder automatisch ab. Durch den fixen Satz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und bei Konfession Kirchensteuer kommt es bei Anlegern mit hoher Progression per Saldo zu einer deutlichen Entlastung. Statt derzeit bis zu 51,5 Prozent mindern ab 2009 maximal 28 Prozent die Rendite der Geldanlage.

Teurer wird es 2009 auch nicht. Liegt der Sparer mit seinem individuellen Steuer- unter dem Abgeltungssatz, kann er seine Erträge weiterhin dem Finanzamt melden und bekommt die Differenz zu den einbehaltenen 25 Prozent wie heute bereits beim Zinsabschlag zurück.


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