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Abgeltungsteuer Teil 2 Sonderaspekte des Systemwechsels 2009

Einleitung

Die Steuer auf Kapitalvermögen wird neben der Erhebung über die Steuererklärung durch einen vorweggenommenen Abzug vom Ertrag bereits an der Quelle einbehalten. Das geschah bis 2008 über den Zinsabschlag und die Kapitalertragsteuer und erfolgt seit 2009 einheitlich durch die Abgeltungsteuer. Ähnlich wie die Lohn- und Kirchensteuer auf den Arbeitslohn war die Kapitalertragsteuer vor 2009 eine vorausgezahlte Einkommensteuer, die dann einbehalten und abgeführt wird, wenn die Erträge entstehen. Sie wurde anschließend über den Steuerbescheid angerechnet.

Bei diesem Steuerabzug handelt es sich nicht um eigenständige Steuern, sondern lediglich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die endgültige Abrechnung erfolgt bis Ende 2008 in der Steuerveranlagung, in der Zinsen und Dividenden mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern sind und die einbehaltenen Steuern auf die Steuerschuld angerechnet werden. Ab 2009 hat der Einbehalt durch die Bank grundsätzlich abgeltende Wirkung, die privaten Kapitalerträge müssen also nicht in die Steuererklärung und unterliegen auch nicht mehr der individuellen Progression.

Der Steuerabzug lässt sich vermeiden, indem der auszahlenden Stelle beziehungsweise dem Schuldner einen Freistellungsauftrag erteilt oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird.

Zu unterscheiden war bis Ende 2008 zwischen Zinsabschlag und Kapitalertragsteuer. Die Differenzen lagen in der Höhe des Steuersatzes, der Art der Erträge und dem Personenkreis, der die Steuer einbehalten muss. In beiden Fällen kommt jedoch noch der 5,5-prozentige Solidaritätszuschlag hinzu. Ab 2009 entfällt die Differenzierung, es gibt nur noch die 25prozentige Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung, plus Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer.

Im zweiten Teil dieses Ratgebers wird dem Leser anschaulich erläutert, wer wann zur Zahlung der Steuern verpflichtet ist, wie Höhe und Fälligkeitszeitpunkt beeinflusst werden können und welche Sparstrategien möglich sind.

Steuererklärung als Interview: Online-Steuererklärung 



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