Der Steuerabzug kann auf verschiedene Wiese vorab vermieden werden, und zwar durch:
Einzelheiten zu den beiden Punkten enthalten die nachfolgenden zwei Abschnitte.
Hinweis:
Bis 2008 verzichtete der Fiskus in einigen Bagatellfällen grundsätzlich auf den Einbehalt von Zinsabschlag. Diese Ausnahmen wurden unter der Abgeltungsteuer gestrichen:
Diese Regelung ist mit der Umstellung auf die Abgeltungsteuer entfallen. Es gibt nun keine Bagatellgrenze mehr. Insoweit müssen nun auch Konten oder Bausparsummen beim Freistellungsauftrag berücksichtigt werden, die vor 2009 außen vor bleiben konnten.